Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Kundenspezifisches WBT)
Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) - ein Überblick über die ab 01.08.2020 geltenden Änderungen
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Lernprogramm zu diesem Thema.
- Einführung in das Thema
- Erläuterung der FinVermV und weiterer wichtiger Richtlinien / Gesetzesgrundlagen
- Grund und Folgen der Änderungen sowie Ausblick
- Erläuterung der wesentlichen Änderungen (inkl. Verlinkung zum Gesetzestext)
- Bedeutung für den Arbeitsalltag der Vermittler in Ihrem Unternehmen
- Wie erfolgt konkret die Umsetzung in Ihrem Unternehmen – organisatorisch, technisch, etc.? – sofern gewünscht
- Auswirkungen auf die Sachkundeprüfung – sofern gewünscht
Mögliche Gliederung
Was ist die FinVermV?
- Finanzmarktrichtlinien MiFID I und MiFID II
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Ausblick - Übergang ins WpHG
Was ändert sich?
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (§ 9 FinVermV)
- Bestmögliches Interesse (§ 11 FinVermV)
- Interessenkonflikte und Vergütung (§ 11 a FinVermV / § 17 FinVermV)
- Ex-post-Kosteninformation (§ 13 FinVermV)
- Geeignetheitsprüfung und Zielmarkt (§ 16 FinVermV)
- Geeignetheitserklärung (§ 18 FinVermV)
- Taping (§ 18a FinVermV)
- Aufbewahrungspflichten (§ 23 FinVermV)
- Ordnungswidrigkeiten (§ 26 FinVermV)
Die genauen Lerninhalte werden mit Ihnen abgestimmt.
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